Sie möchten (oder müssen) Ihre Beleuchtungen auf LED umbauen?
Dann sind Sie hier genau richtig.
Mit meiner langjährigen Berufserfahrung in der Elektrobranche berate ich Sie gerne bei der Realisierung Ihres LED-Beleuchtungskonzepts und biete Ihnen eine qualitativ hochwertige Auswahl an Leuchten mit Zubehör an. Unabhängig von Herstellern und Marken und immer mit dem Ziel, dass die Lösung für Sie möglichst unkompliziert ist und die Amortisationszeit innerhalb der Garantiefrist liegt. Für grössere Projekte oder Arbeiten mit speziellen Anforderungen greife ich auf ein bewährtes Netzwerk von erfahrenen Fachleuten zurück, um das für Sie bestmögliche Resultat zu erreichen. Schauen Sie sich um und entdecken Sie die vielseitigen Angebote für Gewerbe, Handel, Büro, Verwaltung und Industrie in der ganzen Deutschschweiz. Falls nichts Passendes dabei ist, kontaktieren Sie mich und wir finden gemeinsam die für Sie optimale Lösung.
Verkaufsverbot für quecksilberhaltige und ineffiziente Leuchtmittel ab 2023.
Tun Sie heute schon was für's Klima:
Die Neufassung (EU) 2019/2020 der Ökodesign-Richtlinie soll dazu beitragen, den Energie- und Ressourcenverbrauch in Europa spürbar zu senken. Im Lauf des Jahres 2023 dürfen von diversen Leuchtmitteln nur noch Lagerbestände verkauft werden. Sobald die Lager leer sind, werden in der Schweiz keine solchen Leuchtmittel mehr auf legalem Weg erhältlich sein.
Welche Leuchtmittel ab wann betroffen sind, finden Sie in der nachfolgenden Aufstellung:
Dann sind Sie hier genau richtig.
Mit meiner langjährigen Berufserfahrung in der Elektrobranche berate ich Sie gerne bei der Realisierung Ihres LED-Beleuchtungskonzepts und biete Ihnen eine qualitativ hochwertige Auswahl an Leuchten mit Zubehör an. Unabhängig von Herstellern und Marken und immer mit dem Ziel, dass die Lösung für Sie möglichst unkompliziert ist und die Amortisationszeit innerhalb der Garantiefrist liegt. Für grössere Projekte oder Arbeiten mit speziellen Anforderungen greife ich auf ein bewährtes Netzwerk von erfahrenen Fachleuten zurück, um das für Sie bestmögliche Resultat zu erreichen. Schauen Sie sich um und entdecken Sie die vielseitigen Angebote für Gewerbe, Handel, Büro, Verwaltung und Industrie in der ganzen Deutschschweiz. Falls nichts Passendes dabei ist, kontaktieren Sie mich und wir finden gemeinsam die für Sie optimale Lösung.
Verkaufsverbot für quecksilberhaltige und ineffiziente Leuchtmittel ab 2023.
Tun Sie heute schon was für's Klima:
Die Neufassung (EU) 2019/2020 der Ökodesign-Richtlinie soll dazu beitragen, den Energie- und Ressourcenverbrauch in Europa spürbar zu senken. Im Lauf des Jahres 2023 dürfen von diversen Leuchtmitteln nur noch Lagerbestände verkauft werden. Sobald die Lager leer sind, werden in der Schweiz keine solchen Leuchtmittel mehr auf legalem Weg erhältlich sein.
Welche Leuchtmittel ab wann betroffen sind, finden Sie in der nachfolgenden Aufstellung:
Unser Tipp: Reagieren Sie frühzeitig und ersparen Sie sich unnötigen Stress und Kosten.
Am Beispiel der Leuchtstoffröhren gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Am Beispiel der Leuchtstoffröhren gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Sie kaufen möglichst viele Röhren und lagern sie. Das würde jedoch dem Grundgedanken des Verbots widersprechen und das Problem nur hinausschieben, nicht lösen. Hinzu kommt, dass Ihr Stromverbrauch gleich hoch bleibt und dies bei steigenden Energie-Preisen.
- Sie lassen komplett neue Leuchten mit fest eingebauten LEDs und einer komplexen DALI Steuerung installieren. Eine optimale Lösung mit maximaler Stromeinsparung, die jedoch mit höheren Kosten verbunden ist, da fast alles neu installiert werden muss. Nach Ablauf der Lebensdauer müssen die kompletten Leuchten ersetzt werden.
- Sie ersetzen die bestehenden Röhren durch LED-Röhren. Das ist eine besonders günstige Lösung, vor allem wenn die bestehenden Leuchten mit konventionellen Vorschaltgeräten bestückt sind. Bei elektronischen Vorschaltgeräten (EVG), welche zudem auch eine beschränkte Lebensdauer haben, wird die Spannung und die Frequenz des Stromes verändert. Das heisst, je nach EVG variiert der Gesamtverbrauch der Röhre und auch der Eigenverbrauch des Vorschaltgerätes. Deshalb ist es wichtig, dass bei Beleuchtungen mit EVGs genau abgeklärt, berechnet und gemessen wird, welche Lösung am meisten Sinn macht. Ein grosser Vorteil, der ebenfalls für die LED-Röhren spricht, ist der einfache und selbständige Einbau oder Ersatz durch ihr eigenes Personal (ohne Leuchtenumbau!).
- Sie ersetzen das "Innenleben" der Leuchten durch LED-Module: Dabei muss abgewogen werden, ob sich der
Aufwand im Verhältnis zu einer neuen Leuchte rechnet. Wenn es sich zum Beispiel um sehr teure Leuchten oder eine
Spezialanfertigung handelt. Oder Sie haben Ihre Leuchten lieb gewonnen und möchten diese behalten.
Beispiel für den Umbau einer Deckenleuchte auf LED:
Bei der Suche nach der idealen Umsetzung ist entscheidend, welche Beleuchtung bereits vorhanden ist und wie sie verwendet wird. Folgende Punkte sind bei der Wahl Ihrer neuen LED-Beleuchtung zu beachten:
- Wie lange brennt das Licht?
- Wie oft wird ein- und ausgeschaltet?
- Fällt zusätzlich Tageslicht ein?
- Ist grundsätzlich genug Licht vorhanden?
- Werden die geforderten Beleuchtungsstärken eingehalten?
- Wie alt sind die bestehenden Leuchten?
- Sind elektronische Vorschaltgeräte montiert?
- Wie ist der Zustand der Sockel, Abdeckungen, Reflektoren, etc.?
- Wie sind die Umgebungstemperaturen?
- Welches Budget hat der Betreiber?
Unternehmen Sie schon jetzt den Schritt in eine nachhaltigere Zukunft und kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung. Wir freuen uns gemeinsam mit Ihnen Ihr LED-Beleuchtungskonzept zu planen und
zu realisieren.
Über mich
Mein Name ist Michael Dietrich, geboren 1963, verheiratet mit 2 Kindern und gelernter Elektromonteur (heute Elektro Installateur EFZ).
Werdegang in Stichworten:
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